Die Gemeindevertetung

Eine Gemeindevertretung wird in der Regel in Gemeinden gebildet, die 1000 und mehr Gemeindeglieder haben. Die Gemeindevertretung soll aus 12 Personen bestehen bzw. aus 18 Personen, wenn die Gemeinde 5000 oder mehr Gemeindeglieder hat. Änderungen dazu kann der Kirchenrat beschließen. In den Gemeinden des XI. Synodalverbands gibt es keine Gemeindevertretungen.

 

Die Gemeindevertretung unterstützt den Kirchenrat

  • bei der Wahl der Abgeordneten zur Synode im Synodalverband
  • bei der Berufung oder Nachwahl von Personen in den Kirchenrat oder in die Gemeindevertretung
  • bei der Feststellung des Haushaltsplans und bei der Abnahme der Jahresrechnung
  • in Angelegenheiten, die die Finanzen, die Immobilien oder die Grundstücke der Kirchengemeinde betreffen

 

Die genauen Aufgaben der Gemeindevertertung finden sich in der Kirchenverfassung Abs. 3 §§ 37-40.