Die Synodalverbände

Alle sechs Jahre werden nach der Wahl der Kirchenräte/Presbyterien werden aus ihrer Mitte auch die Synoden der Synodalverbände neu gebildet. Dies ist bei der aktuellen Wahl im November 2015 nicht der Fall. Die Synoden der Synodalverbände werden nach der kommenden Gemeindewahl im Jahr 2018 neu gewählt.

Die Synoden der Synodalverbände treffen sich in der Regel einmal jährlich, um die Angelegenheiten zu regeln, die von den einzelnen Gemeinden nicht erledigt werden können oder die alle oder mehrere Gemeinden angehen.

Synodalverbände

"Den Synoden obliegt die Leitung, Verwaltung und Vertretung der Kirche in allen ihren Diensten, soweit diese nicht von den Kirchengemeinden allein erfüllt werden."
Kirchenverfassung §51, Abs. 2

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Synode heißt Präses und repräsentiert die Synodalverbände nach außen. Mit einigen Beisitzern bilden sie das Moderamen der Synode, das zwischen den Synodaltagungen die nötigen Entscheidungen trifft.