Der Kirchenrat

In der Evangelisch-reformierten Kirche gibt es für das gemeindeleitende Gremium drei Begriffe: Kirchenrat, Presbyterium und Konsistorium, hier wird zur Vereinfachung der Begriff "Kirchenrat" benutzt.


"Durch die Mitarbeit in meiner Gemeinde kann ich die Kirche insgesamt unterstützen. Wir haben durch die Mitwirkung bei der Renovierung des Daches unseres Gemeindezentrums dazu beigetragen, dass das Zuhause unserer Gemeinde erhalten bleibt."

Rolf Heitmann, Uelzen


Der Kirchenrat leitet
  • Im Kirchenrat haben wir die geistliche Leitung der Gemeinde und entscheiden über Konzepte der Gemeindearbeit.
  • Wir sind die rechtliche und wirtschaftliche Vertretung der Gemeinde.
  • Wir entscheiden über die Verwendung von Geldern, z.B. auf dem Friedhof und bei Baumaßnahmen.
  • Wir sind verantwortlich für alle Mitarbeitenden in der Gemeinde, hauptamtliche und ehrenamtliche.
  • Wir bereiten die Gemeindewahlen vor und führen sie durch.
  • Wir kümmern uns um die Wiederbesetzung einer Pfarrstelle.
  • Wir entwickeln neue Formen des Gottessdienstes: am Abend, für Jugendliche, zu Erntedank.
Der Kirchenrat gestaltet
  • Wir sind verantwortlich für die Gottesdienste, z. B. wann und wie oft sie stattfinden und wie sie gestaltet werden.
  • Wir verantworten den Inhalt und die Form des Konfirmandenunterrichts.
  • Wir entscheiden über das seelsorgerliche Angebot und welche Gruppen und Kreise in der Kirchengemeinde aktiv sind.
  • Gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin entwickeln wir neue Ideen für die Gemeindearbeit.
  • Wir achten auf die Wünsche und Anregungen einzelner Gemeindeglieder.
  • Wir geben den Gemeindebrief heraus.

 

Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben und der Arbeitsweise findet sich in der Verfassung  Abs. 2 §§ 10-36.