Die Gesamtsynode

Nach der Bildung der Synodalverbandsynoden wählen diese die Mitglieder der Gesamtsynode, das heißt auch die Gesamtsynode setzt sich alle sechs Jahre neu zuammen. In die Gesamtsynode können alle Gemeindeglieder ab 18 Jahren gewählt werden. Da bei der aktuellen Wahl 2015 keine Synodalververbandssynoden neu gewählt werden, steht auch keine Neuwahl der Vertreter der Synodalverbände in der Gesamtsynode an. Die Legislaturperiode der aktuellen Gesamtsynode begann 2012 und endet 2018.

Die Gesamtsynode bildet die Leitung der Gesamtkirche. Die Synoden der elf Synodalverbände wählen ihrer Größe entsprechend die Mitglieder. Die für die Wahl geltenden Bestimmungen sorgen dafür, dass die Anzahl der eine Pfarrstelle innehabenden Personen immer niedriger ist als die der anderen Mitglieder. Insgesamt besteht die Gesamtsynode aus 57 gewählten Mitgliedern, dem Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin sowie mit beratender Stimme dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin. Zusätzlich kann die Gesamtsynode bis zu drei Mitglieder berufen.

Gesamtsynode

Die Gesamtsynode kann bis zu drei Mitglieder in die Synode berufen.

Die Gesamtsynode tagt zweimal jährlich - meistens in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Die Synodaltagungen werden vom Präses geleitet, zur Zeit ist dies Norbert Nordholt aus Schüttorf.

Tagung Gesamtsynode

Das Moderamen der Gesamtsynode

Das Moderamender Gesamtsynode ist die stellvertretende Kirchenleitung und führt zwischen den Synodaltagungen die Geschäfte der Kirche. Die Beschlüsse der Gesamtsynode sind zu vollziehen, Gesetze zu verkünden und auszuführen. Außerdem führt das Moderamen die oberste Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrerinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen. Es tagt in der Regel einmal im Monat.